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BTV (Blauzunge) Infos für Landwirte

Liebe Großtierkunden,

 

wie Sie wahrscheinlich bereits wissen, ist sowohl in ganz BWB als auch In den Teilen Bayerns, die unser Tätigkeitsgebiet betreffen, ein Sperrgebiet verhängt worden.

Tiere, die dieses Sperrgebiet verlassen sollen, müssen entweder durch eine Impfung gegen BTV (Blauzungenvirus) geschützt sein oder mit einer negativen Blutuntersuchung nachgewiesenerweise frei von BTV sein.

 

Die neueren Regelungen der TSK Bayern/BWB zur Übernahme der Laborkosten (nicht der Kosten für die Probenahme und Bearbeitung durch den Tierarzt) verlangen einen Antrag zur BTV-Blutprobenuntersuchung vom Tierarzt. Aus diesem Grund melden Sie bitte Ihre zu beprobenden Tiere mit Ohrmarke telefonisch am Montag bis Dienstag an. Wir bereiten den Antrag für Sie vor.

 

 

Das Blutprobenergebnis ( BTV-PCR) kann (und soll) vom Landwirt selbst aus seinem HIT Register ausgedruckt werden.

Wie das geht, können sie hier erfahren (wiederum analog für Bayern steht hier die Anleitung vom STUA Aulendorf).

 

 

Bei offenen Fragen melden sie sich gerne bei uns in der Praxis zu den angegebene Büro-Öffnungszeiten (Mo-Fr von 8-12 und 15-18 Uhr)