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Tier gefunden, und wer zahlt?

Liebe Finder von hilfebedürftigen Tieren

Wir rechnen es ihnen hoch an, dass Sie Zeit und Mühe auf sich nehmen, um einem Tier in Not zu helfen. Das ist nicht selbstverständlich!

Durch die Novelle der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom Februar 2020 haben sich allerdings für uns Änderungen ergeben.

  • Die Kosten für die Behandlung eines Fund-/Wildtieres liegt beim Bringer des Tieres.
  • Wir sind dazu verpfichtet, unsere Leistung mit dem mindesten einfachen Satz der GOT in Rechnung zu stellen. Es gibt keinen Fond, aus dem wir Tierärzte für die Behandlung von Fund-/Wildtieren bezahlt werden.
  • Darüber hinaus sind wir auch bei Fund-/Wildteiren verpflichtet, zusätzlich eine Gebühr von 50 Euro netto im Notdienst zu erheben. (abends/Nachst, am Wochenende)

Sie haben aber die Möglichkeit, diese beim Tierschutzverein Isny oder beim Ordnungsamt der Stadt Isny ( sofern es sich um "stadtbildprägende" Vögel wie z.B. Schwäne, Störche, Enten handelt) erstattet zu bekommen, sofern der Fundort auf der Gemarkung Isny liegt.

Bitte übernehmn Sie selbst die Abklärung der Kosten möglichst noch vor dem Tierartzbesuch, wenn irgendmöglich.

 

  • 0151 25734609 Tierschutzverein Isny /Frau Hofer-Runst
  • 07562 984119 Ordnungsamt Isny/Herr Hägele/Frau Scheurer

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen, Ihr Praxisteam